1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.08.2012 – I B 86, 87/11, I B 86/11, I B 87/11

Tatsächliche Verständigung über den Ort der Geschäftsleitung

Aus dem Leitsatz

NV: Das FA kann im Steuerfestsetzungsverfahren einer GmbH bei bestehender tatsächlicher Unsicherheit mit der Gesellschaft eine bindende tatsächliche Verständigung darüber treffen, wo in der Vergangenheit deren "Ort der Geschäftsleitung" i.S. von § 10 AO bzw. des einschlägigen DBA (hier: Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c DBA-Frankreich) gewesen ist.

Leitsatz

NV: Das FA kann im Steuerfestsetzungsverfahren einer GmbH bei bestehender tatsächlicher Unsicherheit mit der Gesellschaft eine bindende tatsächliche Verständigung darüber treffen, wo in der Vergangenheit deren "Ort der Geschäftsleitung" i.S. von § 10 AO bzw. des einschlägigen DBA (hier: Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c DBA-Frankreich) gewesen ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 20. April 2011, Az: 2 K 1197/06, Urteil; vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 20. April 2011, Az: 2 K 1198/06, Urteil; vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 26. August 2009, Az: 1 K 1197/06, Urteil; vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 26. August 2009, Az: 1 K 1198/06, Urteil; vorgehend BFH, 10. Juni 2010, Az: I B 185/09, Beschluss; vorgehend BFH, 10. Juni 2010, Az: I B 186/09, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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