BFH, Beschluss vom 11.12.2013 – I B 174/12
Aus dem Leitsatz
NV: Das für Zinsbescheide zu beachtende Bestimmtheitsgebot kann auch dadurch gewahrt werden, dass verschiedene Zinsansprüche in einem formellen Bescheid zusammengefasst werden .
Leitsatz
NV: Das für Zinsbescheide zu beachtende Bestimmtheitsgebot kann auch dadurch gewahrt werden, dass verschiedene Zinsansprüche in einem formellen Bescheid zusammengefasst werden .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Nürnberg, 23. Oktober 2012, Az: 1 K 128/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 157 Abs. 1 S. 2 AOForm und Inhalt der Steuerbescheide
- § 235 AOVerzinsung von hinterzogenen Steuern
- § 239 AOFestsetzung der Zinsen
- § 115 FGORevision
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Beschwer bei einer Steuerfestsetzung auf 0 €?
Grundsätzlich keine Beschwer, weil Besteuerungsgrundlagen nicht selbständig anfechtbar sind (§ 157 Abs. 2 AO; AEAO zu § 350 Nr. 3). Ausnahmen u. a. bei begehrter Steuervergütung und bei Auswirkungen auf die Verlustfeststellung.
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