BFH, Beschluss vom 15.10.2013 – I B 159/12
Aus dem Leitsatz
NV: Eines der Kriterien für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist die rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Anteils gerichtete Position, die dem Erwerber gegen dessen Willen nicht mehr entzogen werden kann. Auch im Hinblick auf dieses Merkmal gilt, dass der Übergang des wirtschaftlichen…
Leitsatz
NV: Eines der Kriterien für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist die rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Anteils gerichtete Position, die dem Erwerber gegen dessen Willen nicht mehr entzogen werden kann. Auch im Hinblick auf dieses Merkmal gilt, dass der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall richtet und dass eine von der zivilrechtlichen Inhaberstellung abweichende Zuordnung deshalb auch anzunehmen sein kann, wenn die dafür maßgeblichen Kriterien nicht in vollem Umfang erfüllt sind .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 31. August 2012, Az: 4 K 1637/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AOZurechnung
- § 39 Abs. 1 AOZurechnung
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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- § 246 Abs. 1 S. 2 HGB und § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO
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