§ 3e UStGOrt der Lieferungen und Restaurationsleistungen während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn
(1) Wird ein Gegenstand an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets geliefert oder dort eine sonstige Leistung ausgeführt, die in der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung) besteht, gilt der Abgangsort des jeweiligen Beförderungsmittels im Gemeinschaftsgebiet als Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung.
(2) Als Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets im Sinne des Absatzes 1 gilt die Beförderung oder der Teil der Beförderung zwischen dem Abgangsort und dem Ankunftsort des Beförderungsmittels im Gemeinschaftsgebiet ohne Zwischenaufenthalt außerhalb des Gemeinschaftsgebiets. Abgangsort im Sinne des Satzes 1 ist der erste Ort innerhalb des Gemeinschaftsgebiets, an dem Reisende in das Beförderungsmittel einsteigen können. Ankunftsort im Sinne des Satzes 1 ist der letzte Ort innerhalb des Gemeinschaftsgebiets, an dem Reisende das Beförderungsmittel verlassen können. Hin- und Rückfahrt gelten als gesonderte Beförderungen.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 386. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
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Ort von Restaurationsleistungen?
Ort der tatsächlichen Erbringung (§ 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. a UStG) – B2B und B2C; an Bord im Gemeinschaftsgebiet § 3e UStG.
Rechtsprechung des BFH zu § 3e UStG
2 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 27.02.2014, V R 14/13BStBl/amtlich
Snacks, kleine Süßigkeiten und Getränke, die an Bord eines Flugzeugs während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets gegen gesondertes Entgelt abgegeben werden, werden nach § 3e UStG am Abgangsort des Flugzeugs geliefert. Es handelt sich nicht um…
- BFH, Beschluss vom 02.02.2010, XI B 36/09NV
NV: Wird ein Gegenstand an Bord eines Schiffes während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets geliefert, so gilt nach § 3e UStG der Abgangsort des Schiffes im Gemeinschaftsgebiet als Ort der Lieferung unabhängig davon, ob die gelieferten…
BMF-Schreiben zu § 3e UStG
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum 31. Dezember 2025 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen)19.12.2025
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 202031.12.2020
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 201931.12.2019
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 201831.12.2018
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 201731.12.2017
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 201631.12.2016
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 201531.12.2015
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 201431.12.2014
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