Wissensfrage · Bilanzsteuerrecht

Wesentliche Verbesserung (Standardhebung) bei Gebäuden?

Wissensfrage zu Anschaffungs- & Herstellungskosten (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Anschaffungs- & Herstellungskosten. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Wissensfrage

    Wesentliche Verbesserung (Standardhebung) bei Gebäuden?

    Eine neue betriebliche Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit oder eine höherwertige Nutzbarkeit des Gebäudes entsteht (H 6.4 (Wesentliche Verbesserung) EStH).

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Welche der folgenden Aufwendungen gehört zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Grundstücks?

    Die Grunderwerbsteuer ist eine Anschaffungsnebenkostenposition (§ 255 Abs. 1 S. 2 HGB). Grundschuldkosten und Bereitstellungszinsen betreffen die Finanzierung und gehören nicht zu den AK (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB); bei betrieblicher Veranlassung sind sie Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Abziehbare Vorsteuer gehört nach § 9b Abs. 1 EStG nicht zu den AK.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Die X-GmbH erhält am 20.12.2025 eine Maschine (Rechnung 50.000 € zzgl. USt, 2 % Skonto bei Zahlung binnen 14 Tagen). Sie zahlt am 2.1.2026 unter Skontoabzug. Mit welchen AK ist die Maschine zum 31.12.2025 zu erfassen (vor AfA)?

    Ein Skonto mindert die AK erst im Zeitpunkt der Inanspruchnahme (H 6.2 (Skonto) EStH). Am Stichtag ist es noch nicht gezogen; AK und Verbindlichkeit sind daher ungekürzt mit 50.000 € (netto, § 9b Abs. 1 EStG) bzw. 59.500 € anzusetzen. Die Minderung um 1.000 € erfolgt erst 2026.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Wertuntergrenze der Herstellungskosten?

    Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten + Sonderkosten der Fertigung + angemessene MGK + angemessene FGK + fertigungsbedingter Werteverzehr des AV (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB) – in HB und StB identisch (§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG).

  5. Allgemeine Verwaltungskosten, soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen, bAV brauchen nicht einbezogen zu werden – Wahlrecht in Übereinstimmung mit der HB (§ 6 Abs. 1 Nr. 1b S. 1 und 2 EStG).

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Weitere Fragen zu Anschaffungs- & Herstellungskosten

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