Prüferfrage · Umsatzsteuer

Welche Leistungen fallen unter § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG?

Prüferfrage zu Ort der sonstigen Leistung (Umsatzsteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Ort der sonstigen Leistung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Prüferfrage

    Welche Leistungen fallen unter § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG?

    • Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück; Ort, wo das Grundstück liegt.
    • Vermietung und Verpachtung einschließlich kurzfristiger Beherbergung (Buchst. a; Abschn. 3a.3 Abs. 4 UStAE).
    • Leistungen im Zusammenhang mit Veräußerung oder Erwerb, z. B. Makler und Notar (Buchst. b; Abschn. 3a.3 Abs. 7 UStAE).
    • Erschließung sowie Vorbereitung, Koordinierung und Ausführung von Bauleistungen, z. B. Architekten (Buchst. c; Abschn. 3a.3 Abs. 8 UStAE).
    • Erforderlich ist ein enger Bezug zu einem bestimmten Grundstück (Abschn. 3a.3 Abs. 3 UStAE).
    Typische Nachfrage: Ist die laufende Buchführung für eine vermietende Grundstücksgesellschaft eine Grundstücksleistung?
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    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine Münchner Unternehmensberatung berät eine französische SA mit Sitz in Lyon, die ihre französische USt-IdNr. verwendet, bei einer Restrukturierung. Wo ist die Leistung ausgeführt?

    Die SA ist Unternehmerin und bezieht die Beratung für ihr Unternehmen; ihre verwendete USt-IdNr. belegt dies regelmäßig (Abschn. 3a.2 Abs. 9 UStAE). Eine vorrangige Sonderregel greift nicht. Nach § 3a Abs. 2 S. 1 UStG ist der Ort dort, von wo aus die Empfängerin ihr Unternehmen betreibt: Lyon. In Deutschland ist die Leistung nicht steuerbar. § 3a Abs. 4 UStG betrifft nur Nichtunternehmer im Drittland.

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine Kfz-Werkstatt in Aachen repariert den privaten Pkw eines belgischen Privatmanns. Nach welcher Vorschrift bestimmt sich der Ort?

    Die Reparatur ist eine Arbeit an einem beweglichen körperlichen Gegenstand gegenüber einem Nichtunternehmer. Nach § 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. b UStG ist der Ort dort, wo die Leistung tatsächlich erbracht wird: in Aachen. Die Leistung ist steuerbar.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Ort von Restaurationsleistungen?

    Ort der tatsächlichen Erbringung (§ 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. a UStG) – B2B und B2C; an Bord im Gemeinschaftsgebiet § 3e UStG.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Beratung einer Privatperson mit Wohnsitz im Drittland – Ort?

    Wohnsitz des Empfängers (§ 3a Abs. 4 S. 1, S. 2 Nr. 3 UStG). Gilt nicht für EU-Privatpersonen.

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung

Umsatzsteuergesetz

[…]

(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:

1. Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wird dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Als sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind insbesondere anzusehen:

a) sonstige Leistungen der in § 4 Nr. 12 bezeichneten Art,

b) sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken,

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 3a UStG

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