Wissensfrage · Umsatzsteuer

Ort von Grundstücksleistungen?

Wissensfrage zu Ort der sonstigen Leistung (Umsatzsteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Ort der sonstigen Leistung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Wissensfrage

    Ort von Grundstücksleistungen?

    Wo das Grundstück liegt (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) – B2B und B2C.

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    Eine Münchner Autovermietung vermietet einer Privatperson mit Wohnsitz in Salzburg einen Pkw für 45 Tage; die Übergabe erfolgt in München. Wo ist die Leistung ausgeführt?

    Bei mehr als 30 Tagen liegt keine kurzfristige Vermietung vor (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 S. 2 UStG). Für die langfristige Vermietung an einen Nichtunternehmer gilt § 3a Abs. 3 Nr. 2 S. 3 UStG: Ort ist der Wohnsitz des Empfängers in Salzburg. Die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar.

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein polnischer Bauunternehmer ohne Betriebsstätte in Deutschland führt im Mai 2026 reine Reparaturarbeiten (ohne eigenes Material) an der Lagerhalle einer Leipziger GmbH aus. Die Rechnung datiert vom 20.07.2026. Wann entsteht die Steuer?

    Die Reparatur ist eine Grundstücksleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG), Ort Leipzig. Da der Ort nicht aus § 3a Abs. 2 UStG folgt, greift nicht Abs. 1, sondern § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG: Entstehung mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des der Ausführung folgenden Kalendermonats – hier also mit Ablauf Juni 2026. Steuerschuldnerin ist die GmbH (§ 13b Abs. 5 S. 1 UStG).

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    B2C-Grundregel für den Ort der sonstigen Leistung?

    § 3a Abs. 1 UStG: Ort, von dem aus der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (bzw. Betriebsstätte).

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Wann ist die Vermietung eines Beförderungsmittels kurzfristig?

    Ununterbrochen nicht mehr als 30 Tage, bei Wasserfahrzeugen nicht mehr als 90 Tage (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 S. 2 UStG).

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung

Umsatzsteuergesetz

[…]

(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:

1. Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wird dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Als sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind insbesondere anzusehen:

a) sonstige Leistungen der in § 4 Nr. 12 bezeichneten Art,

b) sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken,

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 3a UStG

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