B2B-Grundregel für den Ort der sonstigen Leistung?
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Zum Thema Ort der sonstigen Leistung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
B2B-Grundregel für den Ort der sonstigen Leistung?
§ 3a Abs. 2 UStG: Ort, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt (bzw. Betriebsstätte).
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Eine Münchner Autovermietung vermietet einer Privatperson mit Wohnsitz in Salzburg einen Pkw für 45 Tage; die Übergabe erfolgt in München. Wo ist die Leistung ausgeführt?
Bei mehr als 30 Tagen liegt keine kurzfristige Vermietung vor (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 S. 2 UStG). Für die langfristige Vermietung an einen Nichtunternehmer gilt § 3a Abs. 3 Nr. 2 S. 3 UStG: Ort ist der Wohnsitz des Empfängers in Salzburg. Die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar.
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Ein polnischer Bauunternehmer ohne Betriebsstätte in Deutschland führt im Mai 2026 reine Reparaturarbeiten (ohne eigenes Material) an der Lagerhalle einer Leipziger GmbH aus. Die Rechnung datiert vom 20.07.2026. Wann entsteht die Steuer?
Die Reparatur ist eine Grundstücksleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG), Ort Leipzig. Da der Ort nicht aus § 3a Abs. 2 UStG folgt, greift nicht Abs. 1, sondern § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG: Entstehung mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des der Ausführung folgenden Kalendermonats – hier also mit Ablauf Juni 2026. Steuerschuldnerin ist die GmbH (§ 13b Abs. 5 S. 1 UStG).
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B2C-Grundregel für den Ort der sonstigen Leistung?
§ 3a Abs. 1 UStG: Ort, von dem aus der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (bzw. Betriebsstätte).
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Ort von Grundstücksleistungen?
Wo das Grundstück liegt (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) – B2B und B2C.
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung
[…]
(2) Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer sonstigen Leistung an eine ausschließlich nicht unternehmerisch […]
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- Wie gehen Sie bei der Bestimmung des Orts einer sonstigen Leistung vor?Prüferfrage
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- Welche Leistungen fallen unter § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG?Prüferfrage
- Grenzen Sie § 13b Abs. 1 und § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG voneinander ab.Prüferfrage
- Wann ist die Vermietung eines Beförderungsmittels kurzfristig?Wissensfrage
- Ort der kurzfristigen Vermietung eines Beförderungsmittels?Wissensfrage
Ort der sonstigen Leistung: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche