Was gilt für Gegenstände des täglichen Gebrauchs?
Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen
Zum Thema Private Veräußerungsgeschäfte. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
Was gilt für Gegenstände des täglichen Gebrauchs?
Ihre Veräußerung ist ausgenommen (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG) – weder Gewinne noch Verluste (z. B. privater Pkw) werden berücksichtigt.
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Ein lediger Steuerpflichtiger erzielt 2026 aus privaten Veräußerungsgeschäften einen Gesamtgewinn von genau 1.000 €. Welche Folge ergibt sich?
§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG stellt Gewinne nur frei, wenn der Gesamtgewinn weniger als 1.000 € beträgt. Bei genau 1.000 € ist die Freigrenze erreicht; als Freigrenze (nicht Freibetrag) erfasst sie dann den gesamten Gewinn (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG). Die 600 €-Grenze galt nur bis VZ 2023.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
E erwarb 2021 eine Eigentumswohnung, die bis November 2024 vermietet war. Ab 15.12.2024 bewohnt E sie selbst und veräußert sie mit Vertrag vom 20.2.2026. Wie ist die Veräußerung zu beurteilen?
Nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 Alt. 2 EStG genügt die Eigennutzung im Veräußerungsjahr (2026) und in den beiden Vorjahren (2025, 2024). Ein zusammenhängender Zeitraum über drei Kalenderjahre reicht aus; die Jahre 2024 und 2026 müssen nicht voll ausgefüllt sein (BFH, Urteil vom 27.06.2017, IX R 37/16). Eine zeitanteilige Aufteilung sieht § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG nicht vor.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Wie hoch ist die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften ab VZ 2024?
Gesamtgewinn weniger als 1.000 € im Kalenderjahr (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG); bis VZ 2023: weniger als 600 €. Freigrenze, kein Freibetrag.
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Formel für den Veräußerungsgewinn nach § 23 Abs. 3 EStG?
Veräußerungspreis − (AK/HK − abgezogene AfA, erhöhte Absetzungen, Sonder-AfA) − Werbungskosten (§ 23 Abs. 3 S. 1 EStG und § 23 Abs. 3 S. 4 EStG)
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
(1) ¹Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
[…]
2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. ²Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. ³Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. ⁴Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von […]
Das ganze Thema lernen
Weitere Fragen zu Private Veräußerungsgeschäfte
- S erwirbt ein Mietshaus mit notariellem Vertrag vom 10.5.2016 (Übergang von Nutzen und Lasten am 1.7.2016) und veräußert es mit notariellem Vertrag …Klausurfrage
- V veräußert ein vermietetes Grundstück innerhalb der Zehnjahresfrist. Um welche Beträge mindern sich die Anschaffungskosten nach § 23 Abs. 3 S. 4 …Klausurfrage
- Welche Zeitpunkte sind für die Berechnung der Frist nach § 23 EStG maßgeblich, und wie wird die Frist berechnet?Prüferfrage
- Erläutern Sie die Ausnahme für eigene Wohnzwecke nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.Prüferfrage
- Wie ermitteln Sie den Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft bei einer vermieteten Immobilie?Prüferfrage
- Was unterscheidet die Freigrenze des § 23 Abs. 3 S. 5 EStG von einem Freibetrag, und wie werden Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften …Prüferfrage
- Wo sind private Veräußerungsgeschäfte als Einkunftsart geregelt?Wissensfrage
- Welche Fristen gelten nach § 23 Abs. 1 S. 1 EStG?Wissensfrage
Private Veräußerungsgeschäfte: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche