Notar- und Grundbuchkosten für eine Grundschuld?
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Zum Thema Anschaffungs- & Herstellungskosten. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
Notar- und Grundbuchkosten für eine Grundschuld?
Finanzierungskosten → keine AK, weil sie nicht dem Erwerb dienen (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB); bei betrieblicher Veranlassung Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Kosten für Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung sind AK (§ 255 Abs. 1 S. 2 HGB).
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Welche der folgenden Aufwendungen gehört zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Grundstücks?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Anschaffungsnebenkostenposition (§ 255 Abs. 1 S. 2 HGB). Grundschuldkosten und Bereitstellungszinsen betreffen die Finanzierung und gehören nicht zu den AK (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB); bei betrieblicher Veranlassung sind sie Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Abziehbare Vorsteuer gehört nach § 9b Abs. 1 EStG nicht zu den AK.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Die X-GmbH erhält am 20.12.2025 eine Maschine (Rechnung 50.000 € zzgl. USt, 2 % Skonto bei Zahlung binnen 14 Tagen). Sie zahlt am 2.1.2026 unter Skontoabzug. Mit welchen AK ist die Maschine zum 31.12.2025 zu erfassen (vor AfA)?
Ein Skonto mindert die AK erst im Zeitpunkt der Inanspruchnahme (H 6.2 (Skonto) EStH). Am Stichtag ist es noch nicht gezogen; AK und Verbindlichkeit sind daher ungekürzt mit 50.000 € (netto, § 9b Abs. 1 EStG) bzw. 59.500 € anzusetzen. Die Minderung um 1.000 € erfolgt erst 2026.
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Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB)?
Aufwendungen, um einen VG zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit einzeln zuordenbar (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB).
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Skonto nach dem Bilanzstichtag gezogen – AK am Stichtag?
Ungekürzt. Skonto mindert die AK erst bei Inanspruchnahme (H 6.2 (Skonto) EStH).
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 255 HGB – Bewertungsmaßstäbe
(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen.
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§ 4 EStG – Gewinnbegriff im Allgemeinen
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(4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
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Anschaffungs- & Herstellungskosten: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche