Wissensfrage · Umsatzsteuer

Arbeiten an beweglichen Gegenständen – Ort?

Wissensfrage zu Ort der sonstigen Leistung (Umsatzsteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Ort der sonstigen Leistung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Wissensfrage

    Arbeiten an beweglichen Gegenständen – Ort?

    B2C: Ort der tatsächlichen Ausführung (§ 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. b UStG). B2B: § 3a Abs. 2 UStG.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein polnischer Bauunternehmer ohne Betriebsstätte in Deutschland führt im Mai 2026 reine Reparaturarbeiten (ohne eigenes Material) an der Lagerhalle einer Leipziger GmbH aus. Die Rechnung datiert vom 20.07.2026. Wann entsteht die Steuer?

    Die Reparatur ist eine Grundstücksleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG), Ort Leipzig. Da der Ort nicht aus § 3a Abs. 2 UStG folgt, greift nicht Abs. 1, sondern § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG: Entstehung mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des der Ausführung folgenden Kalendermonats – hier also mit Ablauf Juni 2026. Steuerschuldnerin ist die GmbH (§ 13b Abs. 5 S. 1 UStG).

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine Münchner Unternehmensberatung berät eine französische SA mit Sitz in Lyon, die ihre französische USt-IdNr. verwendet, bei einer Restrukturierung. Wo ist die Leistung ausgeführt?

    Die SA ist Unternehmerin und bezieht die Beratung für ihr Unternehmen; ihre verwendete USt-IdNr. belegt dies regelmäßig (Abschn. 3a.2 Abs. 9 UStAE). Eine vorrangige Sonderregel greift nicht. Nach § 3a Abs. 2 S. 1 UStG ist der Ort dort, von wo aus die Empfängerin ihr Unternehmen betreibt: Lyon. In Deutschland ist die Leistung nicht steuerbar. § 3a Abs. 4 UStG betrifft nur Nichtunternehmer im Drittland.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Wann ist die Vermietung eines Beförderungsmittels kurzfristig?

    Ununterbrochen nicht mehr als 30 Tage, bei Wasserfahrzeugen nicht mehr als 90 Tage (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 S. 2 UStG).

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Ort der kurzfristigen Vermietung eines Beförderungsmittels?

    Ort, an dem es dem Empfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 S. 1 UStG) – B2B und B2C.

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung

Umsatzsteuergesetz

[…]

(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:

[…]

3a. Die folgenden Leistungen werden dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden:

a) die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung), wenn diese Abgabe nicht an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets erfolgt;

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 3a UStG

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