Lohnsteuer

Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten

Die Verwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben vom 24. Juni 2026 das BMF-Schreiben vom 14. August 2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026. Das neue BMF-Schreiben betrifft die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten und ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.
GZ: IV C 5 - S 2367/00012/005/018Amtliche Quelle

Zitierte Normen

Die folgenden Vorschriften sind im Datensatz dieses Schreibens genannt. Öffnen Sie eine Norm für den Gesetzeswortlaut und weitere Verweise.

Challenge

Können Sie § 39b EStG anwenden?

Antworten Sie zuerst selbst. Decken Sie dann die redaktionelle Musterantwort auf.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die M-GmbH ist seit 2019 mit 8 % an der börsennotierten A-AG beteiligt und erhält 2026 eine Dividende von 50.000 €. Wie ist die Dividende körperschaftsteuerlich zu behandeln?

    Bei einer Beteiligung von weniger als 10 % zu Beginn des Kalenderjahres sind Dividenden nach § 8b Abs. 4 S. 1 KStG voll steuerpflichtig (Streubesitzdividenden). Eine Mindesthaltedauer kennt § 8b KStG nicht; § 3 Nr. 40 EStG liefert der GmbH hier keine Teilfreistellung.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wann liegt eine Beteiligung iSd § 17 EStG vor, und wie grenzen Sie zu § 20 Abs. 2 EStG ab?

    Typische Nachfrage: Wie wird eine mittelbare Beteiligung über eine zwischengeschaltete GmbH bei der 1 %-Grenze berücksichtigt?
  3. 3
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie wirkt sich das Teileinkünfteverfahren bei § 17 EStG aus – auch im Verlustfall?

    Typische Nachfrage: Warum gibt es für § 17-Gewinne keine Tarifermäßigung nach § 34 EStG?
  4. 4
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie wird eine vGA beim Gesellschafter besteuert, der die Anteile im Privatvermögen hält?

    Typische Nachfrage: Was gilt, wenn das Einkommen der Gesellschaft wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr um die vGA erhöht werden kann?
  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Welche Normen regeln das Teileinkünfteverfahren bei § 17 EStG?

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

BFH-Entscheidungen zu § 39b EStG

Verwaltungsanweisungen zu § 39b EStG

Wortlaut des BMF-Schreibens

Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder Tel. +49 30 18 682-0 nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern 24. Juni 2026 poststelle@bmf.bund.de Betreff: Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 EStG) Bezug: BMF-Schreiben vom 14. August 2025 (BStBl I S. 1628); Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in der Sitzung LSt II/2026 (TOP 7) GZ: IV C 5 - S 2367/00012/005/018 DOK: COO.7005.100.2.15144800 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Dieses BMF-Schreiben ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden im BMF-Schreiben vom 14. August 2025 (BStBl I S. 1628) der Fettdruck im gesamten Text aufgehoben und die Randnummer 14 wie folgt gefasst: 1 „14 Auf der Grundlage des steuerlichen Arbeitslohns (siehe Rn. 5 bis 8) wird unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Krankenversicherungsbeiträge typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert ist (z. B. bei höher verdienenden Arbeitnehmern und bei Beamten, die unter Verzicht auf einen Beihilfeanspruch steuerfreie Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 62 Satz 1 EStG erhalten [z. B. als Zuschuss, pauschale Beihilfe oder die Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung]). Der typisierte Arbeitnehmeranteil ist auch anzusetzen bei in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmern, die die anfallenden Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe allein tragen müssen (oftmals z. B. freiwillig versicherte Beamte, Empfänger von Versorgungsbezügen). Der typisierte Arbeitnehmeranteil ist darüber hinaus auch anzusetzen bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten (DO-Angestellte); das gilt sowohl für teilkostenversicherte DO-Angestellte als auch für DO-Angestellte, die in der Die Ergänzungen des BMF-Schreibens vom 14. August 2025 (BStBl I S. 1628) sind durch Fettdruck hervorgehoben. 1 gesetzlichen Krankenversicherung bei vollem Sachleistungsanspruch unter Wegfall des Beihilfeanspruchs versichert sind (Fälle des § 3 Nummer 11 Satz 4 EStG). Der entsprechende Teilbetrag ist jedoch nur zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer auch tatsächlich Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung leistet. Besteht Sozialversicherungspflicht im Inland und parallel im Ausland, bleiben im Lohnsteuerabzugsverfahren die Beiträge an den ausländischen Sozialversicherungsträger unberücksichtigt. Den Arbeitnehmeranteil für die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung darf der Arbeitgeber nur ansetzen, wenn er (z. B. das Lohnbüro, die Besoldungsstelle) von einer entsprechenden Versicherung Kenntnis hat (z. B. bei Zahlung eines steuerfreien Zuschusses oder nach Vorlage eines geeigneten Nachweises durch den Arbeitnehmer).“ Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.

Amtliche Quelle

Wissen Sie, wie Sie die Regel im Fall anwenden?

Trainieren Sie mit Klausurfällen und Korrektur nach Punkteschema. Prüferfragen helfen Ihnen bei der Wiederholung.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat