Einkommensteuer

E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.10 vom 1. April 2026

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.10) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b Einkommensteuergesetz (EStG) veröffentlicht.
GZ: IV C 6 - S 2133-b/00067/002/023Amtliche Quelle

Zitierte Normen

Die folgenden Vorschriften sind im Datensatz dieses Schreibens genannt. Öffnen Sie eine Norm für den Gesetzeswortlaut und weitere Verweise.

  • § 5b EStGElektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

BFH-Entscheidungen zu § 5b EStG

Verwaltungsanweisungen zu § 5b EStG

Wortlaut des BMF-Schreibens

Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Tel. +49 30 18 682-0 poststelle@bmf.bund.de nachrichtlich: 8. Juni 2026 Bundeszentralamt für Steuern Betreff: E-Bilanz; E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.10 vom 1. April 2026 Bezug: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. September 2011 (BStBl I S. 855), vom 24. Mai 2016 (BStBl I S. 500), vom 16. Mai 2017 (BStBl I S. 776), vom 6. Juni 2018 (BStBl I S. 714), vom 2. Juli 2019 (BStBl I S. 887), vom 23. Juli 2020 (BStBl I S. 639), vom 9. Juli 2021 (BStBl I S. 911), vom 21. Juni 2022 (BStBl I S. 954), vom 9. Juni 2023 (BStBl I S. 994), vom 27. Mai 2024 (BStBl I S. 928), vom 10. Juni 2025 (BStBl I S. 1450) GZ: IV C 6 - S 2133-b/00067/002/023 DOK: COO.7005.100.4.14979781 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.10) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen (Wirtschaftsjahr 2027 oder 2027/2028). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2026 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2026 oder 2026/2027 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2026 und für Echtfälle ab Mai 2027 gegeben sein. Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis. Um auch zukünftig die technischen Standards aktuell zu halten, wird die Taxonomie entsprechend des aktuellen XBRL-Datenmodells zukunftsfähig modernisiert. Die modernisierten Standards betreffen insbesondere die in der Taxonomie enthaltenen Datenformate und Datenstrukturen. Die neu eingesetzten Standards werden für die aktuelle Taxonomie-Version als Previewfassung auf www.esteuer.de bereitgestellt, um allen Beteiligten eine ausreichende Vorlaufzeit zu ermöglichen. Die Previewfassung kann nur zu Testzwecken, nicht aber für Übermittlungen an die Finanzverwaltung genutzt werden. Die vollständige Umstellung ist mit der nächsten Taxonomie-Version geplant. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.

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