Steueränderungsgesetz 2025: Entfernungspauschale 38 Cent ab dem ersten Kilometer, Mobilitätsprämie entfristet

Das Steueränderungsgesetz 2025 setzt steuerliche Vorhaben aus dem Sofortprogramm der Koalition um. Für Arbeitnehmer am wichtigsten ist die einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent je Entfernungskilometer, die bisher erst ab dem 21. Kilometer galt. Im Bundestag kamen weitere Punkte hinzu.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Gesetz vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363), verkündet am 23.12.2025; maßgebliche Artikel in Kraft seit 01.01.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG: 0,38 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer; Höchstbetrag 4.500 Euro ohne eigenen Pkw bleibt

  • Gilt entsprechend für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

  • Befristung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener aufgehoben

  • Gewerkschaftsbeiträge neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten abziehbar

  • Höchstbeträge für den Abzug von Parteispenden verdoppelt

  • Steuerfreiheit von Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen und Paralympischen Spielen

Warum das für die Prüfung zählt

Werbungskosten und Fahrten Wohnung–erste Tätigkeitsstätte tauchen in fast jeder ESt-Runde auf; der neue Betrag gilt bereits für den VZ 2026.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Alle Änderungen für 2026/27 →

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