Steueränderungsgesetz 2025: Entfernungspauschale 38 Cent ab dem ersten Kilometer, Mobilitätsprämie entfristet
Das Steueränderungsgesetz 2025 setzt steuerliche Vorhaben aus dem Sofortprogramm der Koalition um. Für Arbeitnehmer am wichtigsten ist die einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent je Entfernungskilometer, die bisher erst ab dem 21. Kilometer galt. Im Bundestag kamen weitere Punkte hinzu.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG: 0,38 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer; Höchstbetrag 4.500 Euro ohne eigenen Pkw bleibt
Gilt entsprechend für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
Befristung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener aufgehoben
Gewerkschaftsbeiträge neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten abziehbar
Höchstbeträge für den Abzug von Parteispenden verdoppelt
Steuerfreiheit von Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen und Paralympischen Spielen
Warum das für die Prüfung zählt
Werbungskosten und Fahrten Wohnung–erste Tätigkeitsstätte tauchen in fast jeder ESt-Runde auf; der neue Betrag gilt bereits für den VZ 2026.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche