Offenlegung von Jahresabschlüssen 2024: Bundesamt für Justiz verzichtet bis Mitte März 2026 auf Ordnungsgeldverfahren
Gegen Unternehmen, deren gesetzliche Offenlegungsfrist für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2024 am 31.12.2025 endete, wurde vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet. Das kommt nach Darstellung der Kammer einer faktischen Fristverlängerung gleich. Eine vergleichbare Schonfrist gab es im Vorjahr für die Abschlüsse 2023 bis zum 01.04.2025.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Gesetzliche Frist nach § 325 Abs. 1a HGB bleibt ein Jahr nach dem Abschlussstichtag
Sanktion bei Verstoß: Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB
Die Schonfrist ist Verwaltungspraxis und keine Gesetzesänderung
Warum das für die Prüfung zählt
Offenlegungspflichten, größenabhängige Erleichterungen und das Ordnungsgeldverfahren sind beliebte Kurzfragen im Bilanzrecht und in der Praxis jeder Kanzlei relevant.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche