Kassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz und Ende der Papier-Belegausgabepflicht (§ 146b AO-E)
Der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung setzt den Koalitionsvertrag um: Offene Ladenkassen sollen für größere Betriebe entfallen. Wer einen land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb unterhält oder freiberuflich tätig ist und mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Kalenderjahr erzielt, muss ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung verwenden. Die bisherige Kassen-Nachschau wandert in § 146c AO.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
§ 146b Abs. 1 AO-E: Kassenpflicht bei Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG über 100.000 Euro
Übergang laut Referentenentwurf: Wird die Grenze 2027 überschritten, gilt die Kassenpflicht ab 01.01.2028
Befreiung bei sachlicher Härte und allgemeine Ausnahmen durch BMF-Verordnung (Diskussionsentwurf KassenPflAusnV veröffentlicht)
Papierhafte Belegausgabepflicht wird zum 01.01.2028 abgeschafft und durch eine Belegbereitstellungspflicht ersetzt
§ 374a AO-E: Straftatbestand für Einsatz, Bewerben und Inverkehrbringen von Manipulationsprogrammen, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
Selbständige Ermittlungskompetenz der Finanzbehörden bei Fälschung technischer Aufzeichnungen
Warum das für die Prüfung zählt
Kassenführung, TSE, Kassen-Nachschau und Schätzung nach § 162 AO sind prüfungs- und praxisrelevant; der Entwurf verbindet Aufzeichnungspflichten mit Steuerstrafrecht.
Betroffene Normen
Quellen
- bundesfinanzministerium.de – Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Be…
- · bundesfinanzministerium.de – Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekäm…
- · dip.bundestag.de – Vorgang: Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfun…
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche