GoBD: zweite Änderung wegen der E-Rechnung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff wurden an gesetzliche Änderungen angepasst, vor allem an die seit 01.01.2025 geltende E-Rechnungspflicht. Randziffer 76 nennt nun ausdrücklich den strukturierten Teil einer E-Rechnung neben XML-Dateien und spricht statt von Kontoauszügen in PDF oder Papier allgemein von Dateien im PDF-Format oder papierhaften Belegen.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BMF-Schreiben vom 14.07.2025, GZ IV D 2 - S 0316/00128/005/088; ändert die GoBD vom 28.11.2019 (BStBl I S. 1269) mit sofortiger Wirkung

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Randziffer 76 GoBD: Ergänzung um Datensätze und den strukturierten Teil einer E-Rechnung

  • Zuvor erste Änderung der GoBD durch BMF-Schreiben vom 11.03.2024 (BStBl I S. 374)

  • Ergänzend: FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung vom 09.02.2026

Warum das für die Prüfung zählt

GoBD, Unveränderbarkeit und Datenzugriff der Außenprüfung sind Standardfragen zur ordnungsgemäßen Buchführung; die E-Rechnung macht das Thema aktuell.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Alle Änderungen für 2026/27 →

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