GoBD: zweite Änderung wegen der E-Rechnung
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff wurden an gesetzliche Änderungen angepasst, vor allem an die seit 01.01.2025 geltende E-Rechnungspflicht. Randziffer 76 nennt nun ausdrücklich den strukturierten Teil einer E-Rechnung neben XML-Dateien und spricht statt von Kontoauszügen in PDF oder Papier allgemein von Dateien im PDF-Format oder papierhaften Belegen.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Randziffer 76 GoBD: Ergänzung um Datensätze und den strukturierten Teil einer E-Rechnung
Zuvor erste Änderung der GoBD durch BMF-Schreiben vom 11.03.2024 (BStBl I S. 374)
Ergänzend: FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung vom 09.02.2026
Warum das für die Prüfung zählt
GoBD, Unveränderbarkeit und Datenzugriff der Außenprüfung sind Standardfragen zur ordnungsgemäßen Buchführung; die E-Rechnung macht das Thema aktuell.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche