Einkommensteuertarif 2025 und 2026: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Soli-Freigrenze (Steuerfortentwicklungsgesetz)
Das noch Ende 2024 verabschiedete Steuerfortentwicklungsgesetz hat den Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst, um das Existenzminimum freizustellen und die kalte Progression auszugleichen. Die Tarifeckwerte wurden mit Ausnahme des Eckwerts der Reichensteuer nach rechts verschoben (2025 um 2,6 Prozent, 2026 um 2 Prozent). Vom ursprünglich geplanten größeren Paket blieben im Wesentlichen Tarif, Kindergeld und Soli-Freigrenze übrig.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Grundfreibetrag: 11.784 Euro (2024, rückwirkend angehoben), 12.096 Euro (2025), 12.348 Euro (2026)
Kinderfreibetrag je Elternteil: 3.306 Euro (2024), 3.336 Euro (2025), 3.414 Euro (2026); BEA-Freibetrag unverändert 1.464 Euro
Freibeträge je Kind insgesamt: 9.600 Euro (2025), 9.756 Euro (2026)
Kindergeld: 255 Euro ab 01.01.2025, 259 Euro ab 01.01.2026 je Kind und Monat
Freigrenze beim Solidaritätszuschlag (bezogen auf die Einkommensteuer): 39.900 Euro (2025), 40.700 Euro (2026); vorher 36.260 Euro
Warum das für die Prüfung zählt
Die aktuellen Tarifwerte muss jeder Kandidat parat haben; daran knüpfen Fragen zu kalter Progression, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag und zur Soli-Milderungszone an.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche