BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) im Januar 2023
Ein Finanzgericht hatte eine im Januar 2023 von einer Steuerberaterin auf herkömmlichem Weg erhobene Klage als unzulässig abgewiesen, weil seit 01.01.2023 die elektronische Form vorgeschrieben war, und Wiedereinsetzung abgelehnt; der BFH wies die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Das BVerfG hob die Entscheidungen auf. Das Finanzgericht habe beim Verschulden nicht erörtert, dass zum Jahresbeginn 2023 eine flächendeckende Freischaltung der beSt-Zugänge nicht möglich war und die Bundessteuerberaterkammer das Fast-Lane-Verfahren bis Ende Januar 2023 als freiwillig bezeichnet hatte.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Aktive Nutzungspflicht des beSt für Steuerberater gegenüber Gerichten seit 01.01.2023
Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde verletzte das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)
Zurückverweisung an das Finanzgericht zur Fortsetzung des Verfahrens
Warum das für die Prüfung zählt
Verbindet Berufsrecht (beSt, Steuerberaterplattform) mit Prozessrecht und Haftung; zusammen mit dem BFH-Urteil zum Gesellschaftspostfach von 2026 ein runder Themenblock zur Digitalisierung des Berufs.
Betroffene Normen
Ohne eigene Seite (neue oder geplante Vorschriften bzw. Gesetze außerhalb unserer Sammlung): Art. 103 Abs. 1 GG
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche