BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO bei der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen Unionsrecht
Nach Korrektur eines zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerabzugs setzte das Finanzamt Nachzahlungszinsen fest. Die Klägerin hielt die Vollverzinsung bei der Umsatzsteuer für eine unverhältnismäßige Sanktion. Der BFH widerspricht: Die Verzinsung gleicht Liquiditätsvorteile zwischen zu verschiedenen Zeitpunkten herangezogenen Steuerschuldnern aus und wirkt zugunsten wie zulasten der Steuerpflichtigen. Er verweist auf den Beschluss des BVerfG vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17).
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
§ 233a AO führt weder Unionsrecht durch noch fällt er in dessen Anwendungsbereich; Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten, Äquivalenz und Effektivität sind gewahrt
Selbst bei unterstellter Durchführung von Unionsrecht kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Warum das für die Prüfung zählt
Passt zur geplanten Verdopplung des Zinssatzes ab 2027; Abgrenzung Zinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschlag ist AO-Pflichtwissen.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Können Sie die betroffenen Normen anwenden?
Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.
- 1Klausurfrage · eigene Seite
Ein Buchhändler liefert einem Unternehmer Fachbücher, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, weist in der Rechnung aber 19 % USt aus. In welcher Höhe kann der Unternehmer Vorsteuer abziehen?
Abziehbar ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für den Umsatz (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG), also 7 %. Den Mehrbetrag schuldet der Buchhändler nach § 14c Abs. 1 UStG; er ist beim Empfänger nicht als Vorsteuer abziehbar.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Klausurfrage · eigene Seite
Ein Unternehmer erwirbt einen Laptop, den er zu 5 % unternehmerisch und zu 95 % privat nutzt. Kann er Vorsteuer abziehen?
Bei einer unternehmerischen Nutzung von weniger als 10 % gilt die Lieferung als nicht für das Unternehmen ausgeführt (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG). Ein Zuordnungswahlrecht besteht nicht (Abschn. 15.2c Abs. 2 UStAE); der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Ein Unternehmer führt steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze aus. Für eine gemischt genutzte Eingangsleistung lässt sich die Nutzung nach Arbeitsstunden genau ermitteln. Darf er die Vorsteuer nach dem Umsatzschlüssel aufteilen?
Nach § 15 Abs. 4 S. 3 UStG ist eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze nur zulässig, wenn keine andere, präzisere wirtschaftliche Zuordnung möglich ist. Eine Zuordnung nach Arbeitsstunden ist hier möglich und vorrangig.
Erst antworten, dann Begründung sehen
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche