Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf acht Jahre verkürzt
Die handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wurde von zehn auf acht Jahre verkürzt. Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte sind weiterhin zehn Jahre aufzubewahren, sonstige Unterlagen wie Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre. Ziel ist, Kosten für Lagerung und elektronische Speicherung zu senken.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
§ 147 Abs. 3 AO und § 257 Abs. 4 HGB: Buchungsbelege acht Jahre
Unverändert: zehn Jahre für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Abschlüsse; sechs Jahre für sonstige Unterlagen
Der Regierungsentwurf zur Kassenpflicht von 2026 sieht erneut Änderungen an § 257 HGB vor
Warum das für die Prüfung zählt
Aufbewahrungsfristen und Ablaufhemmung sind einfache, sichere Punkte in der mündlichen Prüfung; die Verkürzung ist seit 2025 neu.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche