Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität: Selbstanzeige soll in heutiger Form abgeschafft, Steuerhinterziehung in schweren Fällen Verbrechen werden
Finanz- und Justizministerium wollen Steuer- und Finanzkriminalität konsequenter verfolgen. Kernpunkte sind ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll, ein Datenanalysezentrum mit KI-gestützter Auswertung, höhere Strafen und ein größeres Entdeckungsrisiko. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll in ihrer heutigen Form abgeschafft werden, weil sie nach Ansicht der Ministerien den Anreiz setzt, sich erst bei drohender Entdeckung zu offenbaren. Besonders schwere Fälle sollen als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Selbstanzeige: Abschaffung der Straffreiheit in der heutigen Form; bisher Absehen von Verfolgung nach § 398a AO gegen Nachzahlung und Zuschlag von 10 bis 20 Prozent
Strafrahmen für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität bis zu 15 Jahre; Verbrechenstatbestand mit Mindeststrafe ein Jahr – dann kein Strafbefehl und keine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO
Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege soll auf 15 Jahre verlängert werden (erst 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt)
Umsatzsteuermeldesystem gegen Umsatzsteuerbetrug; Speicherung steuerrelevanter Daten auf Spiegelservern in Deutschland; Registrierkassenpflicht
Höherer Bußgeldrahmen für Unternehmen; öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen wegen schwerer Steuerstraftaten; Steuerlückenschätzung
Erweiterte Bundeskompetenzen in der Steuerfahndung, gezielterer Einsatz der Bundesbetriebsprüfung, Stärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Warum das für die Prüfung zählt
Steuerhinterziehung und Selbstanzeige stehen im Syllabus; die angekündigte Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige ist die brisanteste steuerstrafrechtliche Ankündigung seit Jahren und für die Beratungspraxis zentral.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche