Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität: Selbstanzeige soll in heutiger Form abgeschafft, Steuerhinterziehung in schweren Fällen Verbrechen werden

Finanz- und Justizministerium wollen Steuer- und Finanzkriminalität konsequenter verfolgen. Kernpunkte sind ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll, ein Datenanalysezentrum mit KI-gestützter Auswertung, höhere Strafen und ein größeres Entdeckungsrisiko. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll in ihrer heutigen Form abgeschafft werden, weil sie nach Ansicht der Ministerien den Anreiz setzt, sich erst bei drohender Entdeckung zu offenbaren. Besonders schwere Fälle sollen als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Gemeinsamer Aktionsplan von BMF und BMJV vom 16.07.2026 (politisches Programm, noch kein Gesetzentwurf); erste Bausteine im Kassengesetz und im JStG 2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Selbstanzeige: Abschaffung der Straffreiheit in der heutigen Form; bisher Absehen von Verfolgung nach § 398a AO gegen Nachzahlung und Zuschlag von 10 bis 20 Prozent

  • Strafrahmen für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität bis zu 15 Jahre; Verbrechenstatbestand mit Mindeststrafe ein Jahr – dann kein Strafbefehl und keine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO

  • Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege soll auf 15 Jahre verlängert werden (erst 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt)

  • Umsatzsteuermeldesystem gegen Umsatzsteuerbetrug; Speicherung steuerrelevanter Daten auf Spiegelservern in Deutschland; Registrierkassenpflicht

  • Höherer Bußgeldrahmen für Unternehmen; öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen wegen schwerer Steuerstraftaten; Steuerlückenschätzung

  • Erweiterte Bundeskompetenzen in der Steuerfahndung, gezielterer Einsatz der Bundesbetriebsprüfung, Stärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft

Warum das für die Prüfung zählt

Steuerhinterziehung und Selbstanzeige stehen im Syllabus; die angekündigte Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige ist die brisanteste steuerstrafrechtliche Ankündigung seit Jahren und für die Beratungspraxis zentral.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Alle Änderungen für 2026/27 →

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