AEAO 2025/2026 mehrfach geändert – zuletzt Gemeinnützigkeit (zu §§ 51, 52 AO)
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31.01.2014 wird laufend fortgeschrieben; allein seit Anfang 2025 gab es sieben Änderungsschreiben. Das jüngste vom 02.07.2026 betrifft das Gemeinnützigkeitsrecht: Bei Kinderbetreuungseinrichtungen kann eine Förderung der Allgemeinheit angenommen werden, wenn die Satzung festlegt, dass mindestens 25 Prozent der Betreuungsplätze nicht an Kinder von Beschäftigten der Vertragspartner vergeben werden. Außerdem wird der Begriff des demokratischen Staatswesens näher erläutert.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
AEAO zu § 51: Streichung eines Satzes zu Untergliederungen von Vereinen
AEAO zu § 52 Nr. 5: 25-Prozent-Regel für betriebsnahe Kinderbetreuungseinrichtungen
AEAO zu § 52 Nr. 9: Ergänzung zum demokratischen Staatswesen
Das Schreiben umfasst neun Seiten und gilt mit sofortiger Wirkung
Warum das für die Prüfung zählt
Kandidaten sollten wissen, dass der AEAO die Verwaltung bindet, nicht aber die Gerichte, und dass er ständig geändert wird; Gemeinnützigkeit ist 2026 durch Gesetz und Erlass in Bewegung.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche