Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) · Fassung 2024

Abschn. 23.3 UStAE

– gestrichen –Anwendungserlass der Finanzverwaltung zu § 23 UStG – Fassung 2024.
AnwendungserlassAmtliche Quelle

Amtlicher Wortlaut

- gestrichen -

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), Fassung 2024. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 23 UStG –

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 23 UStG

BFH-Rechtsprechung zu § 23 UStG

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat