Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH) · Fassung 2026

H 24b (Freibetrag bei mehreren Kindern) LStH

Freibetrag bei mehreren KindernHinweis der Finanzverwaltung zu § 24b EStG – Fassung 2026.

Amtlicher Wortlaut

>H 39a.1 (Beispiele)

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 24b EStG – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

(1) ¹Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht. ²Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. ³Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in…

§ 24b EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 24b EStG

BFH-Rechtsprechung zu § 24b EStG

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