BFH, Urteil vom 05.02.2015 – III R 9/13
Aus dem Leitsatz
§ 24b Abs. 1 Satz 2 EStG vermutet unwiderlegbar, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört.
Leitsatz
§ 24b Abs. 1 Satz 2 EStG vermutet unwiderlegbar, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. Januar 2013 3 K 12326/12 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 23. Oktober 2012 aufgehoben. Die Einkommensteuer wird unter Abänderung des Einkommensteuerbescheids des Beklagten vom 24. August 2012 auf 3.485 € festgesetzt. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 23. Januar 2013, Az: 3 K 12326/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 24b Abs. 1 S. 2 EStGEntlastungsbetrag für Alleinerziehende
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