Anhang 23 LStH
Aus dem amtlichen WortlautÜbersicht I. Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025; Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025 BMF vom 05.09.2024 (BStBl I S. 1255) II.…
Amtlicher Wortlaut
Übersicht
I. Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025;
Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025
BMF vom 05.09.2024 (BStBl I S. 1255)
II. Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026
BMF vom 29.08.2025 (BStBl I S. 1703)
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
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