Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

R 44b.2 EStR

Einzelantrag beim BZSt (§ 44b EStG)Richtlinie der Finanzverwaltung zu § 44b EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

- Letztmals abgedruckt im EStH 2016 -

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 44b EStG – Erstattung der Kapitalertragsteuer

(1) Nach Ablauf eines Kalenderjahres hat der zum Steuerabzug Verpflichtete die im vorangegangenen Kalenderjahr abgeführte Steuer auf Ausschüttungen eines Investmentfonds zu erstatten, soweit die Ausschüttungen nach § 17 des Investmentsteuergesetzes nicht als Ertrag gelten. (2) Ist bei Gläubigern nach § 44a Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 gemäß § 44a Absatz 10 Satz 1 Nummer 2 Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt worden, wird auf Antrag durch das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung oder der Sitz des Gläubigers befindet, die Kapitalertragsteuer erstattet, wenn der Gläubiger…

§ 44b EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 44b EStG

BFH-Rechtsprechung zu § 44b EStG

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