H B 95 (Forderungen an eine Kassenärztliche Vereinigung) ErbStH
Amtlicher Wortlaut
> BFH vom 14.5.1965 III 197/60 U, BStBl III S. 438
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH), Fassung 2020. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 95 BewG – Begriff des Betriebsvermögens
(1) Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebs im Sinne des § 15 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Als Gewerbebetrieb im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Betrieb von Gesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes mit Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht nicht als juristische Person zu behandeln sind, wenn dem Grunde nach eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Absatz 1 und Absatz 2 des…
§ 95 BewG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 95 BewG
- R B 95 ErbStR – Begriff und Umfang des BetriebsvermögensErbStH
- H B 95 (Aufteilung von gemischten Kontokorrentkonten) ErbStH – Aufteilung von gemischten KontokorrentkontenErbStH
- H B 95 (Gewillkürtes Betriebsvermögen) ErbStH – Gewillkürtes BetriebsvermögenErbStH
- H B 95 (Steuererstattungsansprüche) ErbStH – SteuererstattungsansprücheErbStH
BFH-Rechtsprechung zu § 95 BewG
6 von 10 zugeordneten Entscheidungen.
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- BFH, Urteil vom 27.09.2017, II R 15/15Die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft ist bei der Ermittlung des Substanzwerts…
- BFH, Urteil vom 09.11.2016, II R 65/14Der von Bausparkassen gebildete "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht abziehbar .
- BFH, Urteil vom 28.09.2016, II R 64/141. Für die Bestands- und Wertermittlung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer sind bis zum 31. Dezember 2008 die Steuerbilanzwerte maßgebend, die unter Zugrundelegung der ertragsteuerrechtlichen…
- BFH, Urteil vom 17.04.2013, II R 12/11Für die Wertermittlung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer sind bis zum 1. Januar 2009 die Steuerbilanzwerte maßgebend, die unter Zugrundelegung der ertragsteuerrechtlichen Bilanzierungs- und…
- BFH, Urteil vom 01.09.2011, II R 67/091. Übertrug ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer Personengesellschaft unentgeltlich auf eine andere Person, die auf seine Veranlassung zu seinen Gunsten und unter der aufschiebenden Bedingung seines Todes…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche