H B 189 (Bewertung im Sachwertverfahren) ErbStH
Aus dem amtlichen WortlautBeispiel: Ein mit einem freistehenden Einfamilienhaus (Baujahr 2004, Keller- und Erdgeschoss, Dachgeschoss ausgebaut, Gebäudestandard – alle Bauteile Standardstufe 3) bebautes Grundstück ist zum 1.2.2018 (Bewertungsstichtag) zu bewerten. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes…
Amtlicher Wortlaut
Beispiel:
Ein mit einem freistehenden Einfamilienhaus (Baujahr 2004, Keller- und Erdgeschoss, Dachgeschoss ausgebaut, Gebäudestandard – alle Bauteile Standardstufe 3) bebautes Grundstück ist zum 1.2.2018 (Bewertungsstichtag) zu bewerten. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes beträgt 220 m². An das Haus grenzt eine nicht überdachte Terrasse (Baujahr 2006, Bruchsteinplatten mit Unterbeton) mit einer Fläche von 30 m² an. Auf dem Grundstück befinden sich außerdem eine freistehende Garage in Massivbauweise mit einer Brutto-Grundfläche von 23 m² (Baujahr 2006) und ein Außen-Schwimmbecken (Baujahr 2006, normale Ausführung) mit einer Fläche von 52 m². Das Grundstück hat eine Fläche von 700 m² und der Bodenrichtwert beträgt 200 EUR/m². Vom Gutachterausschuss stehen keine Vergleichspreise, Vergleichsfaktoren und örtlichen Sachwertfaktoren für das Grundstück zur Verfügung.
Bodenwert
Grundstücksfläche x Bodenrichtwert
(700 m² x 200 EUR/m²) | 140 000 EUR
Gebäudesachwert
1. freistehendes Einfamilienhaus (EFH)
Regelherstellungskosten | 975 EUR/m²
Regelherstellungskosten (aus Anlage 24 zum BewG) | 835 EUR/m²
Gebäudeart | 1.01
Standardstufe (alle Bauteile) | 3
Baupreisindex (§ 190 Abs. 1 und 2 BewG) | x 116,8/100
Gebäudeart | 1.01
Bewertungsstichtag | 2018
Brutto-Grundfläche | x 220 m²
Gebäuderegelherstellungswert | 214 500 EUR
Alterswertminderung | 20,00 % | (14 J. : 70 J.) | ./. 42 900 EUR
Gebäudeart | 1.01
Bezugsfertigkeit des Gebäudes | 2004
Alter des Gebäudes | 14 Jahre
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (aus Anlage zum 22 BewG) | 70 Jahre
Gebäudesachwert (Einfamilienhaus) | 171 600 EUR
Mindestwertansatz nach § 190 Abs. 4 Satz 5 BewG ist überschritten (30 % des Gebäuderegelherstellungswerts in Höhe von 214 500 EUR = 64 350 EUR)
2. Garage
Regelherstellungskosten | 569 EUR/m²
Regelherstellungskosten (aus Anlage 24 zum BewG) | 485 EUR/m²
Gebäudeart (Einzelgarage) | 14.1
Standardstufe (Garage in Massivbauweise) | 4
Baupreisindex (§ 190 Abs. 1 und 2 BewG) | x 117,4/100
Gebäudeart | 14.1
Bewertungsstichtag | 2018
Brutto-Grundfläche | x 23 m²
Regelherstellungswert | 13 087 EUR
Alterswertminderung | 20,00 % | (12 J. : 60 J.) | ./. 2 618 EUR
Garage
Bezugsfertigkeit der Garage | 2006
Alter der Garage | 12 Jahre
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (aus Anlage 22 zum BewG) | 60 Jahre
Gebäudesachwert (Garage) | 10 469 EUR
Mindestwertansatz nach § 190 Abs. 4 Satz 5 BewG ist überschritten (30 % des Regelherstellungswerts in Höhe von 13 087 EUR = 3 926 EUR)
3. Gebäudesachwert am Bewertungsstichtag
Gebäudesachwert (Einfamilienhaus) + Gebäudesachwert (Garage) | 182 069 EUR
Besonders werthaltige Außenanlagen
1. Terrasse
Regelherstellungskosten | 70 EUR/m²
Regelherstellungskosten (aus R B 190.5) | 60 EUR/m²
Wege- und Platzbefestigungen (Bruchsteinplatten mit Unterbeton)
Baupreisindex (R B 190.4 und 190.5) | x 116,8/100
Außenanlagen wie Wohngebäude / Gebäudeart | 1.01-5.1
Bewertungsstichtag | 2018
Fläche | x 30 m²
Regelherstellungswert | 2 100 EUR
Alterswertminderung | 30,00 % | (12 J. : 40 J.) | ./. 630 EUR
Terrasse
Fertigstellung | 2006
Alter | 12 Jahre
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (aus R B 190.5) | 40 Jahre
Sachwert (Terrasse) | 1 470 EUR
2. Schwimmbecken
Regelherstellungskosten | 613 EUR/m²
Regelherstellungskosten (aus R B 190.5) | 525 EUR/m²
Schwimmbecken (normale Ausführung)
Baupreisindex (R B 190.4 und 190.5) | x 116,8/100
Außenanlagen wie Wohngebäude / Gebäudeart | 1.01-5.1
Bewertungsstichtag | 2018
Fläche | x 52 m²
Regelherstellungswert | 31 876 EUR
Alterswertminderung | 40,00 % | (12 J. : 30 J.) | ./. 12 751 EUR
Schwimmbecken
Fertigstellung | 2006
Alter | 12 Jahre
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (aus R B 190.5) | 30 Jahre
Sachwert (Schwimmbecken) | 19 125 EUR
Sachwert der besonders werthaltigen Außenanlagen Sachwert (Terrasse) + Sachwert (Schwimmbecken) | 20 595 EUR
Der Sachwert übersteigt 10 % des Gebäudesachwerts. (10 % des Gebäudesachwerts in Höhe von 182 069 EUR = 18 206 EUR)
Vorläufiger Sachwert | 342 664 EUR
Bodenwert | 140 000 EUR
Gebäudesachwert | + 182 069 EUR
Sachwert Außenanlagen | + 20 595 EUR
Summe | 342 664 EUR
Grundbesitzwert (Sachwert)
Vorläufiger Sachwert | 342 664 EUR
Wertzahl (aus Anlage 25 zum BewG) | x 0,80
Einfamilienhaus
Vorläufiger Sachwert | 342 664 EUR
Bodenrichtwert | 200 EUR/m²
Grundbesitzwert | 274 131 EUR
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH), Fassung 2020. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 189 BewG – Bewertung im Sachwertverfahren
(1) Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist der Wert der Gebäude (Gebäudesachwert) getrennt vom Bodenwert nach § 190 zu ermitteln. (2) Der Bodenwert ist der Wert des unbebauten Grundstücks nach § 179. (3) Der Bodenwert und der Gebäudesachwert (§ 190) ergeben den vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser ist zur Anpassung an den gemeinen Wert mit einer Wertzahl nach § 191 zu multiplizieren. (4) Der Wert der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen ist grundsätzlich mit dem nach den Absätzen 1 bis 3 ermittelten Sachwert abgegolten. Dies gilt nicht bei besonders werthaltigen baulichen…
§ 189 BewG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 189 BewG
BFH-Rechtsprechung zu § 189 BewG
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
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