Kurzvortrag · Gewerbesteuer

Kurzvortrag: Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG)

Ein Thema, wie es in der mündlichen Steuerberaterprüfung gezogen werden kann. Bereiten Sie es vor wie im Prüfungsraum – 30 Minuten, Gliederung, Kernaussagen mit Normen – und vergleichen Sie dann mit unserer Mustergliederung in 6 Punkten und den 7 Kernpunkten, die ein starker Vortrag enthält.
Stand: 13.10.2026Rechtsstand 2026 · redaktioneller InhaltThema 20 von 30
Challenge

Thema ziehen – 30 Minuten Vorbereitung

Wie in der Prüfung: Sie haben eine halbe Stunde, um „Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG)“ zu gliedern. Notieren Sie Ihre Gliederung und die Kernaussagen – danach sehen Sie unsere Mustergliederung und prüfen, was Ihnen gefehlt hätte.

30:00
Mustergliederung
  1. Einleitung: Zweck – Entlastung von Personenunternehmen von der Gewerbesteuer

  2. Begünstigte Einkünfte

  3. Berechnung des Ermäßigungsbetrags

  4. Begrenzungen

  5. Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

  6. Fazit mit Belastungsvergleich

Kernpunkte – was hatten Sie?
Erst die Uhr, dann die Lösung: So trainieren Sie, was in der Prüfung zählt.Kurzvortrag mit KI-Kommission üben →

Vorgaben für den Vortrag

Drei Themen zur Wahl, eine halbe Stunde Vorbereitung – die Vortragsdauer bestimmt die Kammer.

Die Normen zum Thema

Im Wortlaut, mit Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung – zum Nachschlagen nach der Vorbereitung.

Challenge

Nachfragen zum Thema

Nach dem Vortrag kommen oft Fragen zu denselben Normen. Erst selbst antworten, dann aufdecken.

  1. 1
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie ermitteln Sie aus dem Gewerbeertrag die Gewerbesteuer, und welche Unterschiede bestehen zwischen Kapital- und Personengesellschaften?

    Typische Nachfrage: Bis zu welchem Hebesatz wird die Gewerbesteuer durch § 35 EStG rechnerisch vollständig ausgeglichen?
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Kommanditist K (Beteiligung 10 %) ist bei der K-KG als Prokurist angestellt und erhält ein Jahresgehalt von 50.000 €. Wie ist das Gehalt bei K steuerlich einzuordnen?

    Vergütungen für eine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft sind nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbsatz 2 EStG Sondervergütungen – unabhängig von der Beteiligungshöhe und davon, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Sie gehören zu den gewerblichen Einkünften und unterliegen damit auch der Gewerbesteuer.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine Architekten-GbR erzielt Nettoumsätze von 1.000.000 €, davon 28.000 € aus dem Handel mit Baumaterialien. Wie sind die Einkünfte der GbR einzuordnen?

    Die BFH-Bagatellgrenze verlangt, dass die gewerblichen Nettoumsätze sowohl 3 % der Gesamtnettoumsätze als auch 24.500 € nicht übersteigen (BFH, Urteil vom 27.08.2014, VIII R 41/11). Mit 2,8 % ist zwar die relative Grenze eingehalten, die absolute Grenze von 24.500 € aber überschritten. Daher färbt die gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf alle Einkünfte ab.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Weitere Themen: Gewerbesteuer

Mustergliederung und Kernpunkte sind redaktionelle Inhalte von Steuerberaterexamen.io (Rechtsstand 2026, Stand 13.10.2026) – kein amtliches Prüfungsthema und keine Rechtsberatung.

Gegliedert ist gut. Vorgetragen ist besser.

In der Prüfung zählt, wie Sie das Thema in zehn Minuten frei und strukturiert vortragen. Üben Sie genau das – mit 30 Minuten Vorbereitung, Transkript und Bewertung.

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