Kurzvortrag · Grunderwerbsteuer

Kurzvortrag: Die Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragungen (Share Deals)

Ein Thema, wie es in der mündlichen Steuerberaterprüfung gezogen werden kann. Bereiten Sie es vor wie im Prüfungsraum – 30 Minuten, Gliederung, Kernaussagen mit Normen – und vergleichen Sie dann mit unserer Mustergliederung in 6 Punkten und den 8 Kernpunkten, die ein starker Vortrag enthält.
Stand: 13.10.2026Rechtsstand 2026 · redaktioneller InhaltThema 11 von 30
Challenge

Thema ziehen – 30 Minuten Vorbereitung

Wie in der Prüfung: Sie haben eine halbe Stunde, um „Die Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragungen (Share Deals)“ zu gliedern. Notieren Sie Ihre Gliederung und die Kernaussagen – danach sehen Sie unsere Mustergliederung und prüfen, was Ihnen gefehlt hätte.

30:00
Mustergliederung
  1. Einleitung: Grundsatz der zivilrechtlichen Anknüpfung und Missbrauchsabwehr

  2. Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2a GrEStG)

  3. Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b GrEStG)

  4. Anteilsvereinigung und wirtschaftliche Beteiligung (§ 1 Abs. 3, 3a GrEStG)

  5. Bemessungsgrundlage, Steuerschuldner, Anzeigepflichten

  6. Fazit

Kernpunkte – was hatten Sie?
Erst die Uhr, dann die Lösung: So trainieren Sie, was in der Prüfung zählt.Kurzvortrag mit KI-Kommission üben →

Vorgaben für den Vortrag

Drei Themen zur Wahl, eine halbe Stunde Vorbereitung – die Vortragsdauer bestimmt die Kammer.

Die Normen zum Thema

Im Wortlaut, mit Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung – zum Nachschlagen nach der Vorbereitung.

Challenge

Nachfragen zum Thema

Nach dem Vortrag kommen oft Fragen zu denselben Normen. Erst selbst antworten, dann aufdecken.

  1. 1
    Prüferfrage · eigene Seite

    Ein Mandant kauft ein Grundstück. Wann entsteht die Grunderwerbsteuer, wie hoch ist sie, und wer schuldet sie?

    • Steuerbar ist bereits der Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG); die Steuer entsteht mit Abschluss des Vertrags, bei Bedingungen mit deren Eintritt (§ 38 AO, § 14 GrEStG).
    • Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1, § 9 GrEStG).
    • Der Steuersatz beträgt 3,5 %, soweit die Länder keinen abweichenden Satz bestimmt haben (§ 11 Abs. 1 GrEStG i. V. m. Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG); die Länder setzen derzeit überwiegend höhere Sätze fest.
    • Steuerschuldner sind die Vertragsteile als Gesamtschuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG); die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch (§ 22 GrEStG).
    Typische Nachfrage: Was passiert, wenn der Kaufvertrag innerhalb von zwei Jahren rückgängig gemacht wird?
  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Ein Investor erwirbt 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden GmbH. Fällt Grunderwerbsteuer an, obwohl das Grundstück gar nicht verkauft wird?

    • Ja: Der Erwerb von mindestens 90 % der Anteile durch einen Erwerber erfüllt § 1 Abs. 3 GrEStG (Anteilsvereinigung bzw. Übertragung vereinigter Anteile), und zwar bereits mit dem schuldrechtlichen Geschäft; Steuerschuldner sind nach der seit Juli 2026 geltenden Fassung der Erwerber (bei Übertragung bereits vereinigter Anteile die Vertragsteile) und die grundbesitzende Gesellschaft (§ 13 Nr. 5 GrEStG).
    • Daneben fingiert § 1 Abs. 2b GrEStG bei Kapitalgesellschaften einen Erwerb, wenn innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen (Steuerschuldnerin: die Gesellschaft, § 13 Nr. 7 GrEStG). Konkurrenz: Für nach dem 02.07.2026 verwirklichte Erwerbsvorgänge tritt § 1 Abs. 2b GrEStG zurück, soweit der Anteilsübergang von § 1 Abs. 3 oder 3a GrEStG erfasst wird (§ 1 Abs. 3b GrEStG); zuvor hatte § 1 Abs. 2b GrEStG Vorrang.
    • Bemessungsgrundlage ist der Grundbesitzwert nach dem BewG (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG).
    • Gestaltungen über Erwerbe von weniger als 90 % sind seit der Reform 2021 eingeschränkt; Anzeigepflichten nach § 19 GrEStG.
    Typische Nachfrage: Wie ist die Rechtslage bei einer grundbesitzenden Personengesellschaft?
Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Weitere Themen: Grunderwerbsteuer

Mustergliederung und Kernpunkte sind redaktionelle Inhalte von Steuerberaterexamen.io (Rechtsstand 2026, Stand 13.10.2026) – kein amtliches Prüfungsthema und keine Rechtsberatung.

Gegliedert ist gut. Vorgetragen ist besser.

In der Prüfung zählt, wie Sie das Thema in zehn Minuten frei und strukturiert vortragen. Üben Sie genau das – mit 30 Minuten Vorbereitung, Transkript und Bewertung.

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