Kurzvortrag · Abgabenordnung & FGO

Kurzvortrag: Die Festsetzungsverjährung

Ein Thema, wie es in der mündlichen Steuerberaterprüfung gezogen werden kann. Bereiten Sie es vor wie im Prüfungsraum – 30 Minuten, Gliederung, Kernaussagen mit Normen – und vergleichen Sie dann mit unserer Mustergliederung in 6 Punkten und den 7 Kernpunkten, die ein starker Vortrag enthält.
Stand: 13.10.2026Rechtsstand 2026 · redaktioneller InhaltThema 2 von 30
Challenge

Thema ziehen – 30 Minuten Vorbereitung

Wie in der Prüfung: Sie haben eine halbe Stunde, um „Die Festsetzungsverjährung“ zu gliedern. Notieren Sie Ihre Gliederung und die Kernaussagen – danach sehen Sie unsere Mustergliederung und prüfen, was Ihnen gefehlt hätte.

30:00
Mustergliederung
  1. Einleitung: Zweck der Festsetzungsverjährung (Rechtsfrieden, Rechtssicherheit)

  2. Dauer der Festsetzungsfrist

  3. Beginn der Frist und Anlaufhemmung

  4. Ablaufhemmungen

  5. Wahrung der Frist und Rechtsfolgen des Fristablaufs

  6. Fazit

Kernpunkte – was hatten Sie?
Erst die Uhr, dann die Lösung: So trainieren Sie, was in der Prüfung zählt.Kurzvortrag mit KI-Kommission üben →

Vorgaben für den Vortrag

Drei Themen zur Wahl, eine halbe Stunde Vorbereitung – die Vortragsdauer bestimmt die Kammer.

Die Normen zum Thema

Im Wortlaut, mit Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung – zum Nachschlagen nach der Vorbereitung.

Challenge

Nachfragen zum Thema

Nach dem Vortrag kommen oft Fragen zu denselben Normen. Erst selbst antworten, dann aufdecken.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Mandant M (Pflichtveranlagung) reicht seine Einkommensteuererklärung 2021 am 15.03.2023 ein. Wann endet die reguläre Festsetzungsfrist?

    Die ESt 2021 entsteht mit Ablauf des 31.12.2021 (§ 36 Abs. 1 EStG). Wegen der Erklärungspflicht greift die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO): Beginn mit Ablauf des Abgabejahres 2023. Bei vier Jahren (§ 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO) endet die Frist mit Ablauf des 31.12.2027.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die Festsetzungsfrist endet mit Ablauf des 31.12.2025 (Mittwoch). Das FA gibt den Änderungsbescheid am 31.12.2025 zur Post; er gilt am 05.01.2026 als bekannt gegeben. Ist die Frist gewahrt?

    Nach § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Buchst. a AO genügt es, dass der Bescheid vor Ablauf der Frist den Bereich der zuständigen Behörde verlassen hat. Die Absendung am 31.12. reicht, weil die Frist erst um 24:00 Uhr endet. Die spätere Bekanntgabe ist unschädlich, sofern der Bescheid tatsächlich zugeht (AEAO zu § 169 Nr. 1).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie wird die Festsetzungsfrist gewahrt, wenn der Bescheid erst kurz vor Jahresende ergeht?

    Typische Nachfrage: Was gilt, wenn der 31.12. auf einen Sonntag fällt?
Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Weitere Themen: Abgabenordnung & FGO

Mustergliederung und Kernpunkte sind redaktionelle Inhalte von Steuerberaterexamen.io (Rechtsstand 2026, Stand 13.10.2026) – kein amtliches Prüfungsthema und keine Rechtsberatung.

Gegliedert ist gut. Vorgetragen ist besser.

In der Prüfung zählt, wie Sie das Thema in zehn Minuten frei und strukturiert vortragen. Üben Sie genau das – mit 30 Minuten Vorbereitung, Transkript und Bewertung.

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