11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.09.2017 – XI S 3/17 (PKH)

Ablehnung von PKH bei Nichtbeantwortung von Fragen zum Vermögen
ECLI: DE:BFH:2017:B.210917.XIS3.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Beantwortet der Antragsteller Fragen des Gerichts zu seinem Vermögen derart unvollständig, dass nicht beurteilt werden kann, ob er über einzusetzendes Vermögen verfügt oder eine Beleihung des Vermögens möglich ist, ist der Antrag auf Gewährung von PKH abzulehnen.

Leitsatz

NV: Beantwortet der Antragsteller Fragen des Gerichts zu seinem Vermögen derart unvollständig, dass nicht beurteilt werden kann, ob er über einzusetzendes Vermögen verfügt oder eine Beleihung des Vermögens möglich ist, ist der Antrag auf Gewährung von PKH abzulehnen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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