BFH, Beschluss vom 02.07.2021 – XI R 40/19
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen ist ausgeschlossen, wenn zwar die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung objektiv vorliegen, der Unternehmer jedoch wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit dem betreffenden Umsatz an einem anderen Umsatz der Lieferkette beteiligt, der in eine Steuerhinterziehung in einem anderen…
Leitsatz
- NV: Die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen ist ausgeschlossen, wenn zwar die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung objektiv vorliegen, der Unternehmer jedoch wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit dem betreffenden Umsatz an einem anderen Umsatz der Lieferkette beteiligt, der in eine Steuerhinterziehung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einbezogen ist.
- NV: In solchen Fällen kommt auch kein Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG in Betracht.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 07.11.2019 - 1 K 1939/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 7. November 2019, Az: 1 K 1939/18, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 6a Abs. 1 S. 1 UStGInnergemeinschaftliche Lieferung
- § 6a Abs. 3 UStGInnergemeinschaftliche Lieferung
- § 6a Abs. 4 S. 1 UStGInnergemeinschaftliche Lieferung
- § 4 Nr. 1 Buchst. b UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
- § 25f Abs. 1 Nr. 1 UStGVersagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
- § 27 Abs. 30 UStGAllgemeine Übergangsvorschriften
- § 17 UStDVAbnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
- § 17ff UStDV
- Art. 131 EGRL 112/2006
- Art. 138 Abs. 1 EGRL 112/2006
- Art. 138 Abs. 1 Buchst. b EGRL 112/2006
- Art. 4 Abs. 3 EUV
- Art. 325 AEUV
- § 162 AOSchätzung von Besteuerungsgrundlagen
- § 168 AOWirkung einer Steueranmeldung
- § 18e UStGBestätigungsverfahren
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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