BFH, Urteil vom 16.12.2015 – XI R 28/13
Aus dem Leitsatz
Die Haftung des Abtretungsempfängers (Factors) für Umsatzsteuer nach § 13c UStG ist nicht ausgeschlossen, wenn er dem Unternehmer, der ihm die Umsatzsteuer enthaltende Forderung abgetreten hat, im Rahmen des sog. echten Factorings liquide Mittel zur Verfügung gestellt hat, aus denen dieser seine Umsatzsteuerschuld hätte begleichen können.
Leitsatz
Die Haftung des Abtretungsempfängers (Factors) für Umsatzsteuer nach § 13c UStG ist nicht ausgeschlossen, wenn er dem Unternehmer, der ihm die Umsatzsteuer enthaltende Forderung abgetreten hat, im Rahmen des sog. echten Factorings liquide Mittel zur Verfügung gestellt hat, aus denen dieser seine Umsatzsteuerschuld hätte begleichen können.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 20. März 2013 14 K 3142/10 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 20. März 2013, Az: 14 K 3142/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 13c Abs. 1 S. 1 UStGHaftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
- § 13c Abs. 1 S. 3 UStGHaftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
- Art. 21 Abs. 1 Buchst. a EWGRL 388/77
- Art. 21 Abs. 3 EWGRL 388/77
- Art. 193 EGRL 112/2006
- Art. 205 EGRL 112/2006
- § 48 Abs. 1 AOLeistung durch Dritte, Haftung Dritter
- § 191 Abs. 1 S. 1 AOHaftungsbescheide, Duldungsbescheide
- § 44 AOGesamtschuldner
- § 2 Abs. 1 UStGUnternehmer, Unternehmen
- Art. 4 EWGRL 388/77
- Art. 9 EGRL 112/2006
- Art. 5 Abs. 3 EG
- Art. 20 Abs. 3 GG
- § 13c Abs. 2 S. 4 UStGHaftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Prüferfrage · eigene Seite
Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale eines steuerbaren Umsatzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
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