BFH, Urteil vom 22.11.2017 – XI R 14/16
Aus dem Leitsatz
Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden .
Leitsatz
Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. Mai 2016 11 K 10286/15 und die Feststellungsbescheide vom 29. Januar 2015 und 9. Februar 2015 sowie die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 10. September 2015 aufgehoben. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 26. Mai 2016, Az: 11 K 10286/15, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 240 AOSäumniszuschläge
- § 224 Abs. 2 Nr. 1 AOLeistungsort, Tag der Zahlung
- § 224 Abs. 2 Nr. 2 AOLeistungsort, Tag der Zahlung
- § 224 Abs. 2 Nr. 3 AOLeistungsort, Tag der Zahlung
- § 143 InsORechtsfolgen
- § 144 InsOAnsprüche des Anfechtungsgegners
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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