11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.10.2023 – XI B 25/23

Zur Unternehmereigenschaft einer von Ehegatten gemeinschaftlich betriebenen Hundezucht
ECLI: DE:BFH:2023:B.251023.XIB25.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ehegatten, die gemeinschaftlich eine Hundezucht betreiben, bilden eine GbR, die Unternehmerin im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG ist.

Leitsatz

NV: Ehegatten, die gemeinschaftlich eine Hundezucht betreiben, bilden eine GbR, die Unternehmerin im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28.02.2023 - 3 K 1541/21 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 28. Februar 2023, Az: 3 K 1541/21, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welches Merkmal gehört nicht zum Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG verlangt Lieferung/sonstige Leistung, Unternehmer, Inland, Entgelt und Rahmen des Unternehmens. Nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG genügt eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale eines steuerbaren Umsatzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.

    • Lieferung oder sonstige Leistung (§ 3 Abs. 1, Abs. 9 UStG).
    • Ausgeführt von einem Unternehmer (§ 2 UStG).
    • Im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG i. V. m. den Ortsvorschriften).
    • Gegen Entgelt (Leistungsaustausch; Abschn. 1.1 UStAE).
    • Im Rahmen des Unternehmens.
    Typische Nachfrage: Wie werden unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers behandelt?
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    Wissensfrage · eigene Seite

    Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG?

    Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt; gewerblich/beruflich = nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, Gewinnerzielungsabsicht nicht nötig.

  4. 4
    Prüferfrage · eigene Seite

    Was hat sich durch das MoPeG für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit dem 1. Januar 2024 geändert?

    • Gesetzliche Anerkennung der rechtsfähigen GbR, wenn sie nach dem Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll (§ 705 Abs. 2 BGB); daneben die nicht rechtsfähige Innengesellschaft.
    • Einführung eines Gesellschaftsregisters mit freiwilliger Eintragung (§ 707 BGB); faktische Eintragungsnotwendigkeit u. a. für Grundstücksgeschäfte (§ 47 Abs. 2 GBO).
    • Persönliche, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter (§ 721 BGB).
    • Ausscheiden eines Gesellschafters statt Auflösung der Gesellschaft bei Tod oder Kündigung als gesetzlicher Regelfall (§ 723 BGB).
    Typische Nachfrage: Welche Bedeutung hat § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO in diesem Zusammenhang für das Steuerrecht?
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