11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.03.2015 – XI B 1/15

Insolvenzanfechtung der (angeblichen) Nichteinlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Verlängerbarkeit der Frist des § 56 Abs. 2 FGO - Zulässigkeit einer erneut eingelegten Beschwerde

Aus dem Leitsatz

NV: Die Erklärung, die Nichteinlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde werde insolvenzrechtlich angefochten, führt nicht dazu, dass verspätet Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden darf .

Leitsatz

NV: Die Erklärung, die Nichteinlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde werde insolvenzrechtlich angefochten, führt nicht dazu, dass verspätet Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden darf .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht wird abgelehnt.
  2. Die Beschwerde des Beschwerdeführers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27. April 2012 6 K 1969/11 wird als unzulässig verworfen.
  3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 27. April 2012, Az: 6 K 1969/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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