10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.07.2014 – X S 9/14 (PKH)

Entschädigungsklage; Zulässiger Antrag auf Prozesskostenhilfe; Zeiträume der Aktenübersendung im Ausgangsverfahren; Widerruf der Klagerücknahme

Aus dem Leitsatz

1. NV: Schließt die laienhafte Schilderung des Streitverhältnisses die hinreichende Aussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung zumindest nicht aus, ist der Antrag auf Prozesskostenhilfe zulässig und das Gericht hat die Akten des Ausgangsverfahrens beizuziehen.

Leitsatz

  1. NV: Schließt die laienhafte Schilderung des Streitverhältnisses die hinreichende Aussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung zumindest nicht aus, ist der Antrag auf Prozesskostenhilfe zulässig und das Gericht hat die Akten des Ausgangsverfahrens beizuziehen.
  2. NV: Die Zeiträume der vom Kläger des Ausgangsverfahrens verursachten Aktenversendung können dieses nicht unangemessen verlängern.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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