5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.06.2025 – V B 72/23

Auslegung von Prozesserklärungen
ECLI: DE:BFH:2025:B.240625.VB72.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die von einem Prozessbevollmächtigten abgegebene Erklärung, dass die Klage vollumfänglich zurückgenommen werde, umfasst auch dann sämtliche Streitgegenstände, wenn zuvor durch Beschluss mehrere Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurden.

Leitsatz

NV: Die von einem Prozessbevollmächtigten abgegebene Erklärung, dass die Klage vollumfänglich zurückgenommen werde, umfasst auch dann sämtliche Streitgegenstände, wenn zuvor durch Beschluss mehrere Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 09.11.2023 - 4 K 36/22 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 9. November 2023, Az: 4 K 36/22, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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