10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.03.2013 – X S 12/13 (PKH)

Keine Verkürzung der Sechs-Monats-Frist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG - Fristbeginn - Verfassungsmäßigkeit der Fristenregelung - Abgrenzung zu § 198 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 GVG - Prüfung des Vorliegens einer unangemessenen Verzögerung nur bei Zulässigkeit der Entschädigungsklage

Aus dem Leitsatz

NV: Die Sechs-Monats-Frist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG kann auch nicht ausnahmsweise verkürzt werden .

Leitsatz

NV: Die Sechs-Monats-Frist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG kann auch nicht ausnahmsweise verkürzt werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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