10. SenatNV
BFH, Urteil vom 19.05.2011 – X R 30/10
Erwerb der Versorgungszusage des Gesellschaftergeschäftsführers zu Lasten seiner Mitgesellschafter - Eigene Beitragsleistung - Kein Durchgriff durch eine Kapitalgesellschaft - Aufhebung des auf einem nicht mehr existierenden Bescheid basierenden FG-Urteils
Aus dem Leitsatz
1. NV: Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft erwirbt eine allein ihm gewährte Versorgungszusage nicht ausschließlich durch eigene Beitragsleistung, sondern auch zu Lasten seiner Mitgesellschafter, selbst wenn er bei einer anderen, nicht die Versorgungszusage gewährenden Kapitalgesellschaft auf seine gesellschaftsrechtlichen Ansprüche verzichtet .
Leitsatz
- NV: Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft erwirbt eine allein ihm gewährte Versorgungszusage nicht ausschließlich durch eigene Beitragsleistung, sondern auch zu Lasten seiner Mitgesellschafter, selbst wenn er bei einer anderen, nicht die Versorgungszusage gewährenden Kapitalgesellschaft auf seine gesellschaftsrechtlichen Ansprüche verzichtet .
- NV: Ein Durchgriff durch eine Kapitalgesellschaft kommt grundsätzlich nicht in Betracht, da die Kapitalgesellschaft ein selbständiges Steuersubjekt ist (sog. Trennungsprinzip) .
- NV: Eine "wirtschaftliche Betrachtungsweise" führt nicht zur Behandlung von Pensionszusagen zweier Gesellschaften gegenüber ihren jeweiligen Gesellschaftern wie solche einer Gesellschaft gegenüber ihren jeweils zur Hälfte beteiligten Gesellschaftern, da unterschiedliche Gesellschaften verschiedene rechtliche Schicksale erleiden können .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 22. Juli 2010, Az: 3 K 3464/08 E, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 10 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStGSonderausgaben
- § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStGSonderausgaben-Pauschbetrag
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