10. SenatNV

BFH, Urteil vom 08.10.2013 – X R 3/10

Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen - dinglicher Arrest nach der StPO

Aus dem Leitsatz

NV: Nachforderungszinsen sind nicht allein deshalb wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, weil der Steuerpflichtige vorhandene Liquidität als Sicherheit zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls verwendet oder Vermögen aufgrund eines strafprozessualen dinglichen Arrests sichergestellt wird.

Leitsatz

NV: Nachforderungszinsen sind nicht allein deshalb wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, weil der Steuerpflichtige vorhandene Liquidität als Sicherheit zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls verwendet oder Vermögen aufgrund eines strafprozessualen dinglichen Arrests sichergestellt wird.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 9. Dezember 2009, Az: 4 K 137/08 AO, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 233a AOVerzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
  • § 227 AOErlass
  • § 111d Abs. 2 StPO
  • § 111d Abs. 5 StPO
  • § 111g StPO
  • § 111h StPO

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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