10. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 18.05.2010 – X R 29/09

Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften - Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Besteuerung der Alterseinkünfte durch das Alterseinkünftegesetz

Aus dem Leitsatz

Im Rahmen der sog. Öffnungsklausel können in die Prüfung, welche Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, nur die tatsächlich geleisteten Beiträge einbezogen werden. Versorgungsanwartschaften eines Beamten bleiben unberücksichtigt .

Leitsatz

Im Rahmen der sog. Öffnungsklausel können in die Prüfung, welche Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, nur die tatsächlich geleisteten Beiträge einbezogen werden. Versorgungsanwartschaften eines Beamten bleiben unberücksichtigt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 5. Mai 2009, Az: 15 K 421/08, Urteil; nachgehend BVerfG, 30. September 2015, Az: 2 BvR 1961/10, Nichtannahmebeschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a DBuchst aa EStG
  • § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a DBuchst bb EStG
  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • § 55 BeamtVG

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