10. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 05.11.2019 – X R 23/17

Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz
ECLI: DE:BFH:2019:U.051119.XR23.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Das Sonderausgabenabzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in der Schweiz erzielten und im Inland steuerlich freigestellten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit stehen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG), verstößt gegen die durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gewährleisteten…

Leitsatz

  1. Das Sonderausgabenabzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in der Schweiz erzielten und im Inland steuerlich freigestellten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit stehen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG), verstößt gegen die durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gewährleisteten Grundsätze der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Gleichbehandlung (Anschluss an das EuGH-Urteil Bechtel vom 22.06.2017 - C-20/16, EU:C:2017:488, BStBl II 2017, 1271) .
  2. Die durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) rückwirkend eingefügte Ausnahme vom Abzugsverbot in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG ist zwar nicht vom Wortlaut, wohl aber im Wege unionsrechtskonformer Auslegung auch für Fälle einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz anzuwenden. Dies gebietet der Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts, der sich auch auf den Inhalt des FZA erstreckt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.01.2017 - 5 K 1463/14 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2017, Az: 5 K 1463/14, Urteil; nachgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 2. August 2022, Az: 5 K 1463/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Halbs. 1 EStG
  • § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Halbs. 2 EStG
  • Art. 16 Abs. 2 S. 1 EGFreizügAbk CHE
  • Art. 9 Abs. 1 EGFreizügAbk CHE
  • Art. 9 Abs. 2 Anh 1 EGFreizügAbk CHE
  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • Art. 15 Abs. 1 DBA CHE
  • Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 DBA CHE
  • Art. 45 AEUV
  • Art. 1 Buchst. a EGFreizügAbk CHE
  • Art. 2 EGFreizügAbk CHE
  • Art. 4 EGFreizügAbk CHE
  • Art. 7 Buchst. a EGFreizügAbk CHE

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