BFH, Urteil vom 25.06.2014 – X R 16/13
Aus dem Leitsatz
Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 sind auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden nicht als Sonderausgaben abziehbar .
Leitsatz
Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 sind auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden nicht als Sonderausgaben abziehbar .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 13. März 2013, Az: 4 K 338/11, Urteil; nachgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 14. Januar 2015, Az: 4 K 176/14, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStGSonderausgaben
- § 13a Abs. 3 EStGErmittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 2 Abs. 1 GG
- Art. 20 Abs. 3 GG
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