BFH, Urteil vom 06.04.2022 – X K 5/21 (X K 2/19), X K 5/21, X K 2/19
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Entschädigungsforderung für eine bereits vor Beendigung des Ausgangsverfahrens erhobene Entschädigungsklage kann innerhalb der Frist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG im Wege der Klageerweiterung erhöht werden.
Leitsatz
- NV: Die Entschädigungsforderung für eine bereits vor Beendigung des Ausgangsverfahrens erhobene Entschädigungsklage kann innerhalb der Frist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG im Wege der Klageerweiterung erhöht werden.
- NV: Wird ein zunächst beantragter Entschädigungsbetrag nachträglich erhöht, sind Prozesszinsen für den Erhöhungsbetrag erst ab dessen Geltendmachung zu zahlen.
- NV: Auch eine Kapitalgesellschaft ist als Verfahrensbeteiligte i.S. des § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG entschädigungsberechtigt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin wegen der unangemessenen Dauer des vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg geführten Verfahrens 11 K 12217/14 eine Entschädigung von 4.300 € nebst auf den Teilbetrag von 2.800 € ab dem 11.04.2019 und auf den Teilbetrag von 1.500 € ab dem 17.08.2021 zu berechnende Zinsen in Höhe von jeweils fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 16 % und der Beklagte zu 84 % zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend BFH, 6. Juni 2019, Az: X K 2/19, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 198 Abs. 1 S. 1 GVG
- § 198 Abs. 3 GVG
- § 198 Abs. 5 S. 2 GVG
- § 198 Abs. 6 Nr. 2 GVG
- § 291 S. 1 Halbs. 1 BGB
- § 261 Abs. 2 ZPO
- § 198 Abs. 1 S. 2 GVG
- § 198 Abs. 5 S. 1 GVG
- § 198 Abs. 2 S. 4 GVG
- § 288 Abs. 1 S. 2 BGBVerzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
Weitere Entscheidungen zu § 66 FGO
- BFH II R 22/19 vom 23.02.2021amtlichGrunderwerbsteuer bei treuhänderischem Erwerb1. Erwirbt ein Treuhänder von einem Dritten für den Treugeber ein Grundstück (Erwerbstreuhand), ist sowohl der Grundstückserwerb durch den Treuhänder als auch…
- BFH X K 3-7/16, X K 3/16, X K 4/16, X K 5/16, X K 6/16, X K 7/16 vom 12.07.2017amtlichEntschädigungsklage: Wahrung der Klagefrist, Bestimmtheit des Zahlungsantrags auf Geldentschädigung1. Auch nach der mit Wirkung zum 15. Oktober 2016 vorgenommenen Anfügung des § 66 Satz 2 FGO ist für die Wahrung der sechsmonatigen Klagefrist bei einer…
- BFH I R 1/15 vom 08.11.2016amtlichUmwandlung einer Sprungklage durch nachträglichen Einspruch1. Legt der Steuerpflichtige nach Erhebung einer Sprungklage und noch vor dem Ergehen der behördlichen Zustimmungserklärung Einspruch ein, führt dies zur…
- BFH V B 8/25 vom 08.04.2026NVZurückweisung eines im erstinstanzlichen Verfahren bevollmächtigten im EU-Ausland (Niederlande) niedergelassenen SteuerberatersNV: Eine Vertretungsbefugnis eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Königreich der Niederlande) niedergelassenen Steuerberaters…
- BFH II R 15/20 vom 08.06.2021NVDoppelte Rechtshängigkeit1. NV: Macht der Kläger einen Anspruch geltend, hat das FG über alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu entscheiden. 2. NV: Wird eine weitere Klage…
- BFH IX B 114/19 vom 10.12.2020NVDoppelte RechtshängigkeitNV: Hat das Finanzgericht in einer anderweitig rechtshängigen Sache eine (unzulässige) Sachentscheidung getroffen, liegt darin eine von Amts wegen zu…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche