BFH, Urteil vom 08.06.2021 – II R 15/20
Aus dem Leitsatz
1. NV: Macht der Kläger einen Anspruch geltend, hat das FG über alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu entscheiden.
Leitsatz
- NV: Macht der Kläger einen Anspruch geltend, hat das FG über alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu entscheiden.
- NV: Wird eine weitere Klage unter Berufung auf eine andere Anspruchsgrundlage erhoben, ist diese nicht wegen doppelter Rechtshängigkeit als unzulässig abzuweisen, sondern mit der ersten Klage zu verbinden (Anschluss an ständige Rechtsprechung).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.01.2020 - 12 K 213/19 aufgehoben. Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 28. Januar 2020, Az: 12 K 213/19, Urteil; nachgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 18. März 2022, Az: 7 K 11127/18, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 2a AO
- BFH IX R 24/23 vom 20.09.2024amtlichKein Akteneinsichtsrecht nach der DSGVO1. § 2a Abs. 5 Nr. 2 der Abgabenordnung ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung für Informationen, die sich auf…
- BFH II R 43/19 vom 17.11.2021amtlichAuskunftsanspruch nach der Datenschutz-GrundverordnungEs besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.
- BFH IX B 113/22 vom 08.02.2024NVKein Anspruch auf Aktenkopien gemäß Art. 15 DSGVO für juristische Personen im Klageverfahren1. NV: Die Anwendungserweiterung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch § 2a Abs. 5 der Abgabenordnung gilt nur für das Besteuerungsverfahren nach der…
- BFH IX B 108/22 vom 05.12.2023NVKein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber Finanzbehörden1. NV: Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass das Recht des Insolvenzverwalters auf Auskunft gegenüber dem Finanzamt (FA) nicht…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche