BFH, Beschluss vom 28.01.2011 – X E 3/10
Aus dem Leitsatz
NV: Die Restitutionsklage ist kein Rechtsmittel, das den Eintritt der Rechtskraft des mit ihr angegriffenen Urteils hindert, insbesondere hat sie keinen Suspensiveffekt. Deshalb sind die Gerichtskosten aufgrund der rechtskräftigen Kostenentscheidung in der angegriffenen Entscheidung anzusetzen .
Leitsatz
NV: Die Restitutionsklage ist kein Rechtsmittel, das den Eintritt der Rechtskraft des mit ihr angegriffenen Urteils hindert, insbesondere hat sie keinen Suspensiveffekt. Deshalb sind die Gerichtskosten aufgrund der rechtskräftigen Kostenentscheidung in der angegriffenen Entscheidung anzusetzen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 47 GKG
- § 66 GKG
- § 134 FGOWiederaufnahme des Verfahrens
Weitere Entscheidungen zu § 134 FGO
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Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche