10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.01.2011 – X E 3/10

Fälligkeit von Gerichtsgebühren - Kein Suspensiveffekt der Restitutionsklage - Ermittlung des Streitwerts

Aus dem Leitsatz

NV: Die Restitutionsklage ist kein Rechtsmittel, das den Eintritt der Rechtskraft des mit ihr angegriffenen Urteils hindert, insbesondere hat sie keinen Suspensiveffekt. Deshalb sind die Gerichtskosten aufgrund der rechtskräftigen Kostenentscheidung in der angegriffenen Entscheidung anzusetzen .

Leitsatz

NV: Die Restitutionsklage ist kein Rechtsmittel, das den Eintritt der Rechtskraft des mit ihr angegriffenen Urteils hindert, insbesondere hat sie keinen Suspensiveffekt. Deshalb sind die Gerichtskosten aufgrund der rechtskräftigen Kostenentscheidung in der angegriffenen Entscheidung anzusetzen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 47 GKG
  • § 66 GKG
  • § 134 FGOWiederaufnahme des Verfahrens

Weitere Entscheidungen zu § 134 FGO

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